Prüfungsordnung
GBMA e.V. Prüfungsordnung (Stand Okt. 2007)
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Geltungsbereich
Die hier vorliegende Prüfer und Prüfungsordnung wurde mit Genehmigung des LEBA übernommen und überarbeitet. Sie wurde von praxiserfahrenen Polizeihundeführern für Hundeführer des professionellen Bereichs des Mantrailings erarbeitet.
Die nach dieser Prüfungsordnung geprüften Teams erhalten mit dem Zertifikat, eine Empfehlung für ihr Training und Einsatzgeschehen. Die Entscheidung und Verantwortung, ob der Hundeführer mit seinen Hund einen Einsatzauftrag nach entsprechender Lagebeurteilung annimmt, liegt allein in der Verantwortung und dem Gewissen des Hundeführers.
Standardleistungseinschätzung Prüfung für Mantrailingteams Um die Teamfähigkeit einschätzen und bewerten zu können, wird der Hundeführer seinen Hund auf einen Trail, welcher von der zu suchenden Person zu Fuss zurückgelegt wurde, ansetzen.
Bewertung des Mantrailingteams in fünf Kategorien (gilt für alle Level):
- Die Fähigkeit des Hundes dem Trail, der zu suchenden Person zu folgen, bei dem der Startpunkt jedoch nicht die Abgangsrichtung bekannt ist.
- Die Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während des Arbeitens auf dem Trail zu lesen, Korrekturen, Motivationen und ein Neuansatz sind möglich.
- Die Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund zu unterstützen, den Trail wieder zu finden, wenn dies nötig ist.
- Die Fähigkeit in kontaminierten Gebieten zu suchen.
- Identifikation der Person
Das Mantrailingteam soll in drei unterschiedlichen Stufen seine Kompetenzen unter Beweis stellen, dabei ist eine Prüfung pro Tag zulässig. Besteht ein Team die Prüfung nicht, so ist eine Wiederholung der Prüfung nach 12 Wochen möglich. Ein dreimaliges nicht bestehen des jeweiligen Levels führt zum Ausschluss des Hundeführer/Hund Teams von weiteren Prüfungen.
Dieses gilt auch für Prüfungsanmeldungen durch andere Organisationen, sind dort drei Prüfungsversuche eines Levels nicht bestanden, erfolgt im GBMA keine weitere Prüfung dieses Teams! Generell folgen zwei Prüfer dem Team während der Prüfung. Es ist den Prüfern nicht gestattet, während der Prüfung Hilfestellungen und Kommentare zu geben, dies führt zu einer Disqualifizierung des Teams.
Das Team muss in der Lage sein zu demonstrieren, dass es einem Trail über die gesamte Länge folgen und die zu suchende Person lokalisieren kann. Die Umweltbedingungen, wie Wind und Wetter, sollten während der Prüfung des Teams einschätzbar sein.
Verliert ein Team den Trail mehr als 10 Minuten (ununterbrochen) oder schätzen die Prüfer ein, dass dieses Team den Trail nicht mehr erfolgreich beenden kann, können sie die Prüfung abbrechen.
Der Hundeführer und sein Hund müssen zuerst das Level 1 erfolgreich bestanden haben, bevor sie das Level 2 absolvieren dürfen. Das Bestehen des Level 2 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Level 3.
Dem geprüften Team wird das Bestanden oder Nicht bestanden bescheinigt. Das Team wird bewertet am Startpunkt, bei Wendungen, beim Folgen des Trails, bei Abweichungen vom Trail, die Fähigkeit oder Unfähigkeit des Hundeführers seinen Hund zu lesen, sowie die Teamarbeit von Hundeführer und Hund.
Die Prüfungsurkunde wird durch den GBMA ausgestellt und unterschrieben vom Präsidenten des GBMA und einem zuständigen Prüfer. Das Prüfungsprotokoll, egal ob das Team bestanden hat oder nicht, verbleibt bei den zuständigen Prüfern und geht in Kopie an die Geschäftstelle des GBMA e.V. Der Prüfer wird Anmerkungen hinsichtlich der Leistungen auf dem Prüfungsbogen vermerken. Auf der Rückseite des Prüfungsbogens wird vom Prüfer der Original Trail aufgezeichnet.
Für alle Prüfungsbereiche gilt: In allen Stufen der Prüfung wird immer ein Team, bestehend aus einem Hundeführer und einem Hund, geprüft. Das bedeutet, führt ein Hundeführer mehrere Hunde, so ist mit jedem Hund eine Prüfung zu absolvieren. Das Zertifikat gilt immer für das geprüfte Team (Hundeführer und Hund). Übernimmt ein neuer Hundeführer einen geprüften Hund, so muss auch dieser mit dem Hund sämtliche Prüfungen abarbeiten, um seine Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Das Zertifikat bestätigt, dass an diesem Tag das Team (Name Hundeführer und Name Hund) in dem besagten Level geprüft wurden.
Die Anzeigeart ist dem Prüferteam vor Beginn der Suche mitzuteilen. Das Prüfungsgebiet darf von den zu prüfenden Teams vorher nicht für Trainingszwecke genutzt worden sein.
Impfschutz:
Vor Prüfungen und Seminaren haben die Teilnehmer, an Hand eines Impfausweises den gültigen Impfschutz nachzuweisen.
Versicherungsschutz:
Jeder Hundeführer hat vor einer Prüfung oder vor einem Seminar, einen gültigen Versicherungsschutz für seinen Hund nachzuweisen.
Anmeldung von Prüfungen:
Prüfungen sind prinzipiell 8 Wochen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin beim Präsidenten oder Vizepräsidenten schriftlich anzumelden.
Von diesen werden zwei Prüfer mit der Abnahme der Prüfungen betraut.
Prüfungen finden in der Regel am Ort eines der Prüfer statt, welcher gleichzeitig die Aufgabe eines Prüfungsleiters erfüllt.
Vor einer Prüfung sind den Prüfern die schriftlichen Trainingsnachweise des letzten Jahres vorzulegen.
Sollten Fahr-, Unterbringungs- und/oder Verpflegungskosten für den Prüfer entstehen, sind diese dem Prüfer von den Prüfungsteilnehmern vor der Prüfung zu erstatten.
Nichtmitglieder des GBMA e.V. können frühestens beim Besuch eines zweiten Seminars des LEBA/GBMA e.V. nach Vorlage einer schriftlichen Aufforderung Ihrer Organisation an den GBMA e.V. an einer Prüfung teilnehmen.
Gründe für einen Prüfungsauschluss:
- Aggressives Verhalten des Hundes gegenüber dem Hundeführer, dem Prüfer, Zuschauern oder Opfern.
- wenn der Hundeführer mehr als 10 Minuten zu spät zur Prüfung erscheint.
- wenn der Hund sich während der Prüfung verletzt.
PRÜFUNGSLEVEL
Level 1 (Eignungstest!)
Das Team Hundeführer und Hund wird nach folgenden Kategorien bewertet:
- Die Fähigkeit des Hundes einem Trail, von einem bekannten Starpunkt aus, über seinen gesamten Verlauf bis zur zu suchenden Person zu folgen.
- Die Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während der Arbeit zu lesen und sein Verhalten richtig zu werten.
- Die Fähigkeit des Hundeführers sein Hund beim Wiederauffinden des Trails, falls dies notwendig wird, zu unterstützen.
- Die Identifikation der zu suchenden Person am Ende des Trails.
- Der Hund muss über einige Trailerfahrung verfügen sowie körperlich fit genug sein um sich für die Prüfung zu qualifizieren.
Kriterien des Trails:
- Geruchsartikel sind erlaubt, der Hundeführer sollte jedoch sparsam im Gebrauch sein. Das heisst, der Hund darf während der Prüfung den Geruchsartikel maximal zweimal erneut erhalten.
- Trail sollte maximal 800 Meter lang sein
- Trail sollte nicht älter als eine Stunde sein
- Die Zielperson sollte für das Prüfungsteam unbekannt sein.
- Der Hund muss an der Leine arbeiten.
- Die Trails sollten in einem möglichst gering oder unkontaminierten Gebiet und soweit wie möglich frei von Ablenkung gelegt sein.
- Die Ausarbeitung der Trails erfolgt in einer vorher vom Prüfer festgelegten Zeit.
- Der Trail sollte auf vernünftige Art gelegt sein und dem Gelände angepasst sein.
- Der Trail muss mindestens zwei Richtungsänderungen beinhalten.
- Der Hund muss den Trail in seiner gesamten Länge erarbeiten und am Ende zeigen, dass er die Person anzeigen kann
Level 2 (ländlicher Bereich / Dorf)
Das Level 2 steht allen Hunden offen, welche den Eignungstest bestanden haben und älter als 6 Monate sind.
Das Team Hundeführer und Hund wird nach folgenden Kategorien bewertet:
- Die Fähigkeit des Hundes einem Trail, von einem bekannten Starpunkt aus, bis zur zu suchenden Person zu folgen.
- Die Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während der Arbeit zu lesen und sein Verhalten richtig zu werten.
- Die Fähigkeit des Hundeführers sein Hund beim Wiederauffinden des Trails, falls dies notwendig wird, richtig zu unterstützen.
- Die Identifikation der zu suchenden Person am Ende des Trails.
- Die Fähigkeit des Teams durch kontaminiertes Gebiet, sowie ausser Achtlassung von Verleitungen zu arbeiten.
- Das Team muss vorher das Level 1 bestanden und dieses zertifiziert bekommen haben bevor es im Level 2 geprüft werden darf.
Kriterien des Trails:
- Geruchsartikel sind erlaubt, der Hundeführer sollte jedoch sparsam im Gebrauch sein. Der Hund darf den Geruchsartikel maximal zweimal erneut erhalten.
- Trail sollte mindestens 1.200 Meter lang sein
- Trail sollte nicht älter als zwei Stunden sein
- Die Zielperson sollte für das Prüfungsteam unbekannt sein.
- Der Hund muss an der Leine arbeiten.
- Der Trail sollte aus einer Kombination von Strassen und natürlicher Oberfläche bestehen.
- Die Ausarbeitung der Trails erfolgt in einer vorher vom Prüfer festgelegten Zeit.
- Der Trail sollte auf vernünftige Art und Weise gelegt sein und dem Gelände angepasst sein.
- Der Trail muss mindestens vier Richtungsänderungen beinhalten.
- Der Hund muss den Trail in seiner gesamten Länge erarbeiten und am Ende zeigen, dass er die Person, aus einer Gruppe von zwei Personen, anzeigen kann.
- Das Anzeigeverhalten ist vor Prüfungsbeginn dem Prüfer mitzuteilen.
Level 3 (Stadt)
Das Team Hundeführer und Hund wird nach folgenden Kategorien bewertet:
- Die Fähigkeit des Hundes einem Trail, von einem bekannten Starpunkt aus, bis zur zu suchenden Person zu folgen.
- Die Fähigkeit des Hundeführers seinen Hund während der Arbeit zu lesen und sein Verhalten richtig zu werten.
- Die Fähigkeit des Hundeführers sein Hund beim Wiederauffinden des Trails, falls dies notwendig wird, richtig zu unterstützen.
- Die Identifikation der zu suchenden Person am Ende des Trails.
- Die Fähigkeit des Teams durch kontaminiertes Gebiet, sowie ausser Achtlassung von Verleitungen zu arbeiten.
- Das Team muss vorher das Level 2 bestanden und dieses zertifiziert bekommen haben bevor es im Level 3 geprüft werden darf.
Kriterien des Trails:
- Geruchsartikel sind erlaubt, der Hundeführer sollte jedoch sparsam im Gebrauch sein
- Trail sollte mindestens 1.600 Meter lang sein
- Trail sollte mindestens drei Stunden alt sein
- Die Zielperson sollte für das Prüfungsteam unbekannt sein.
- Der Hund muss an der Leine arbeiten.
- Es werden von mehreren Personen gezielte Verleiter auf den Trail gelegt.
- Der Trail sollte aus Kombination von Strassen und natürlicher Oberfläche bestehen.
- Die Ausarbeitung der Trails erfolgt in einer vorher vom Prüfer festgelegten Zeit.
- Der Trail sollte auf vernünftige Art und Weise gelegt sein und dem Gelände angepasst sein.
- Der Trail muss mindestens vier Richtungsänderungen beinhalten.
- Der Hund muss den Trail in seiner gesamten Länge erarbeiten und am Ende zeigen, dass er die Person, aus einer Gruppe von drei Personen, die dem Team alle unbekannt sind, anzeigen kann. Die Identifikation ist zwingend erforderlich.
- Das Anzeigeverhalten ist vor Prüfungsbeginn dem Prüfer mitzuteilen.
